Als Sachverständiger, Experte für Kunst, Antiquitäten und als Gemmologe (Edelsteinkundler) erfülle ich eine unabhängige und kontrollierende Aufgabe: noch vor einem Verkauf, einer Wohnungsauflösung oder auch vor Abfassung eines Testaments prüfe ich das Inventar, die Sammlung oder den gesamten Nachlass und ermittle vorhandene Werte.
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Jeder Nachlass bedarf eine indivduellen Betrachtung. Daher biete ich eine erste kostenlose telefonische Kontaktaufnahme an, um mit Ihnen Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch zu klären.
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Ein Nachlass sollte immer ganzheitlich betrachtet werden, bevor Entscheidungen zu Verkauf, Aufteilung oder Auflösung getroffen werden. Dazu gehören nicht nur offensichtliche Wertgegenstände, sondern auch Kunst, Schmuck, Hausrat und Sammlungen. Eine frühzeitige fachliche Prüfung hilft, Fehlentscheidungen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Besonders bei mehreren Erben ist eine neutrale Bewertung sinnvoll.
Der Nachlass umfasst sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einer verstorbenen Person. Das Erbe bezeichnet den rechtlichen Übergang dieses Nachlasses auf die Erben. Während der Nachlass objektiv bewertet wird, regelt das Erbrecht die Verteilung. Für eine gerechte Aufteilung ist daher zunächst eine sachliche Wertermittlung des Nachlasses erforderlich.
Der Hausrat sollte im Erbfall von einem unabhängigen Nachlassberater oder Sachverständigen bewertet werden. Dieser unterscheidet zwischen Alltagsgegenständen und potenziell wertvollen Objekten. So wird sichergestellt, dass relevante Werte erkannt und korrekt eingeordnet werden. Das ist besonders wichtig bei Pflichtteilsansprüchen oder Erbauseinandersetzungen.
Die Kosten für ein Gutachten werden in der Regel aus dem Nachlass beglichen. Alternativ können sich die Erben anteilig an den Kosten beteiligen. Entscheidend ist, dass das Gutachten allen Beteiligten als neutrale Grundlage dient. Eine transparente Kostenregelung vermeidet spätere Streitigkeiten.
Der Nachlasswert ergibt sich aus der systematischen Erfassung und Bewertung aller Vermögenswerte abzüglich möglicher Verbindlichkeiten. Dabei werden Marktwerte, Erfahrungswerte und aktuelle Entwicklungen berücksichtigt. Kunst, Schmuck und Antiquitäten benötigen eine fachliche Einzelbewertung. Pauschale Schätzungen sind hierfür nicht geeignet.
Bei Erbschaften ist häufig ein Verkehrswert- oder Sammelgutachten sinnvoll. Dieses dient als Grundlage für Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsberechnungen oder steuerliche Fragestellungen. Der Umfang des Gutachtens richtet sich nach dem Anlass und der Komplexität des Nachlasses. Wichtig ist, dass es nachvollziehbar und fachlich fundiert erstellt wird.
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